Master of Laws im Internationalen Recht (LL.M.) Anforderungen

Wichtige Termine

  •  Erste Bewerbungsfrist: 6. November 2026 (Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung bis zu diesem Datum einreichen, sind von der Zahlung der Bewerbungsgebühr befreit).
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist endet immer am Freitag der dritten Januarwoche vor Beginn des Programms (15 Januar 2027)
  • Studienbeginn: 5. April 2027
  • Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag von 18:30 bis 21:00 Uhr. In bestimmten Wochen entfällt der Unterricht am Montag. Hierüber wird rechtzeitig informiert
  • Programmende: Das Programm endet am 31. März 2028 in Heidelberg, Deutschland.
  • Der Masterstudiengang wird in Präsenz angeboten.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN 

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den Zulassungsbestimmungen festgelegt und nachfolgend zusammengefasst. Bitte lesen Sie das Dokument zu den Zulassungsbestimmungen sorgfältig, um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung korrekt und vollständig ist. Zur Vereinfachung des Bewerbungsprozesses können Sie weiter unten eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen herunterladen.

Bevor Sie mit Ihrem Bewerbungsprozess beginnen, empfehlen wir Ihnen dringend, Kontakt mit der Exekutivkoordinatorin aufzunehmen: 

LL.M., María Gabriela De Abreu                       
 

Darüber hinaus finden regelmäßig Informationsveranstaltungen sowohl online als auch im Heidelberg Center (Providencia, Santiago de Chile) statt. Informationen zu diesen Veranstaltungen werden auf unserer Website und in unseren Social-Media-Profilen (LinkedIn, Instagram) veröffentlicht. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen!


 

 

Bewerber müssen die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen

  1. Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität oder ein Abschluss in Rechtswissenschaften an einer Universität außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Grundgesetzes, der mit einem deutschen juristischen Abschluss vergleichbar und gleichwertig ist:
  • Für Bewerberinnen und Bewerber, die an einer deutschen Universität studieren: erfolgreicher Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten juristischen Prüfung im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes.
  • Für Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Universität außerhalb Deutschlands studiert haben: Abschluss in Rechtswissenschaften, verliehen von einer chilenischen oder einer ausländischen Universität.
  1. Grundsätzlich werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Abschlussprüfung außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschen Richtergesetzes abgelegt haben, nur dann zugelassen, wenn sie mindestens die Note „gut“ (nach deutschem Notensystem) erreicht haben. Für Bewerberinnen und Bewerber im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes ist die Mindestnote „vollbefriedigend“ (nach deutschem Notensystem). Bewerberinnen und Bewerber, die nachweisen können, dass sie zu den besten 20 % ihres Jahrgangs gehören, können ebenfalls zum Programm zugelassen werden. Bei der Auswahl kann zudem die regionale Verteilung der Studienplätze berücksichtigt werden.
  2. Die Zulassung wird nur Bewerberinnen und Bewerbern mit ausgezeichneten Spanischkenntnissen und ausreichenden Englischkenntnissen erteilt. Entsprechende Nachweise müssen zusätzlich zum Bewerbungsformular eingereicht werden. Kenntnisse in Englisch und/oder Spanisch müssen zertifiziert werden.

Die folgenden Nachweise werden für Spanischkenntnisse akzeptiert:

  • Spanisch als Muttersprache
  • Schul- oder Hochschulausbildung in einem spanischsprachigen Land
  • Spanischtest, durchgeführt von der Pontificia Universidad Católica de Chile

Die folgenden Nachweise werden für Englischkenntnisse akzeptiert:

  • Englisch als Muttersprache
  • Schul- oder Hochschulausbildung in einem englischsprachigen Land
  • TOEFL-Test ibt mit mindestens 78/120 Punkten

Antragsunterlagen und Fristen:

Bewerberinnen und Bewerber müssen die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Eine amtlich beglaubigte Kopie oder ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, die im Herkunftsland zum Studium berechtigt
  • Ein offizielles Transkript der Studienleistungen an der juristischen Fakultät
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie des juristischen Abschlusszeugnisses
  • Nachweis der Sprachkenntnisse in Englisch und Spanisch gemäß den Angaben in den Zulassungsvoraussetzungen
  • Übersetzung: Die Unterlagen müssen auf Spanisch oder Englisch oder in einer amtlich beglaubigten Übersetzung in eine dieser Sprachen eingereicht werden

 

Bewerbungsfrist:

Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der festgelegten Frist (16. Januar 2026) zunächst per E-Mail (mg.deabreu@heidelbergcenter.cl) und anschließend per Post an folgende Adresse senden:
Las Hortensias 2340, Providencia, Región Metropolitana, Chile (Postleitzahl: 7510350) per Expressversand (wir empfehlen DHL, TNT oder FedEx).

Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen nicht an die Bewerberinnen und Bewerber zurückgesendet werden können. Bitte senden Sie keine Originaldokumente.

 

Gebühren

Bewerbungsgebühr: 100 Euro
Einschreibegebühr: 453 Euro
Studiengebühren: 12.000 Euro (die Gebühren beinhalten die einmonatige Unterkunft in Heidelberg sowie eine Kostenpauschale für diesen Aufenthalt)

 

Stipendien

Das Programm verfügt über drei renommierte Stipendiensysteme:

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD):

TB1 – Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD):
Unterstützung der Studiengebühren sowie ein monatliches Stipendium für einen Zeitraum von 11 Monaten (April bis Februar).

TB2 – Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD):
Reisekostenzuschuss für den Aufenthalt in Heidelberg sowie teilweise Übernahme der während dieses Aufenthalts anfallenden Kosten.

Die Hauptaufgabe des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen deutschen und internationalen Universitäten und Forschungseinrichtungen in verschiedenen Bereichen wie Studium, Lehre, Forschung und Wissenstransfer zu fördern. Jährlich vergibt der DAAD Fördermittel für transnationale Ausbildungsprogramme (Translationale Bildung, TNB), durch die erfolgreiche Institutionen (deutsche Universitäten) Mittel ausschließlich für Stipendien für internationale Studierende mit herausragenden akademischen Leistungen erhalten. Der LL.M. im Internationalen Recht der Universität Heidelberg ist seit 2008 erfolgreich in diesen Förderprogrammen vertreten.

  • HCLA-Stipendien: Ermäßigung der Studiengebühren in qualifizierten Fällen.
  • Stipendium „Women in International Law“:
    Das Programm bietet ein Stipendium in Höhe von 50 % der gesamten Studiengebühren für eine Bewerberin, die sich durch besondere akademische Leistungen und berufliche Erfolge auszeichnet.

 

Auswahlkomitee: Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer binationalen Kommission ausgewählt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Universität Heidelberg, des HCLA und der Universidad de Chile sowie einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des DAAD-Informationsbüros in Santiago de Chile zusammensetzt.

Teilnehmende können sich außerdem eigenständig für externe Förderprogramme oder Stipendien bewerben. Zu diesem Zweck unterstützt die LL.M.-Koordination am HCLA die Teilnehmenden durch die Ausstellung aller notwendigen Dokumente im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Programm.

Bitte kontaktieren Sie vor Beginn Ihres Bewerbungsprozesses die operative Programmkoordination für weitere Informationen:
LL.M., María Gabriela De Abreu