Sixth Chilean-Tanzanian-German Legal Talk

Corporate social responsibility & Responsible business conduct

Das Heidelberg Center Lateinamerika hat an der sechsten „chilenisch-tansanisch-deutschen Rechtstagung“ mit dem Titel „Corporate Social Responsibility & Responsible Business Conduct“ teilgenommen. 

Üblicherweise ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte die Aufgabe des Staates. Es gibt jedoch die wachsende Praxis, nach der sich Unternehmen im Rahmen ihrer CSR-Politik (englische Abkürzung für soziale Unternehmensverantwortung) zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte verpflichten. Bei dieser Gelegenheit sprach Dr. Daniel Shayo, Professor und Leiter der Abteilung für Wirtschaftsrecht an der Universität Dar es Salaam (Tansania), über „The corporate responsibility to respect human rights: A case study of Tanzania’s perspective“ (Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte: Eine Fallstudie aus der Perspektive Tansanias). Weitere Referent:innen waren Prof. Dr. Judith Schönsteiner von der Universidad Diego Portales zu „Principles of Social Responsibility and Human Rights in Chilean legal arena“ (Grundsätze der sozialen Verantwortung und Menschenrechte im chilenischen Rechtsraum), Dr. Christian Uhlmann vom Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg zu „Corporate Social Responsibility in Germany and the US – Fundamentals and Recent Trends“ (Soziale Unternehmensverantwortung in Deutschland und den USA - Grundlagen und aktuelle Trends), sowie Dr. Veronica Thalhammer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, zu „Corporate social responsibility (CSR) and its implementation into German Company law“ (Corporate Social Responsibility (CSR) und ihre Umsetzung im deutschen Gesellschaftsrecht). 

Die Debatten zeigten, dass durch das Fehlen internationaler oder regionaler Rechtsinstrumente, die die Unternehmen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte verpflichten würden, die Umsetzung und Verwirklichung solcher Versprechen unmöglich gemacht wird. Weiterhin wiesen die Referent:innen darauf hin, dass auch die bestehenden kommunalen CSR-Gesetze (z. B. in den USA, Tansania, Deutschland und Chile) den Unternehmen, für die sie geltend sind, keine Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte auferlegen.

Im Webinar empfohlen wurde die Einführung von Rechtsinstrumenten auf staatlicher, regionaler und internationaler Ebene zur Verwirklichung der Versprechen von Menschenrechten, die sich aus der CSR-Politik von Unternehmen ergeben. 

Speakers and representatives
Speaker Tanzania
speaker cornell
Speaker Germany